Ungenügend geprüfte und nicht gewartete Tore bergen ein Sicherheitsrisiko. Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie sich als Torbetreiber verantworten! Gemäss Obligationenrecht, Artikel 58 und Arbeitsgesetz, Artikel 6 können Schadenersatzforderungen, der Verlust des Versicherungsschutzes oder gar harte Strafen drohen...
Wie schützen Sie sich uns Ihre Mitmenschen?
Gewerbliche UND private Toranlagen sollten üblicherweise einmal jährlich von einem Sachkundigen auf den Zustand hin überprüft werden (ACHTUNG: bei mehr als 50 Torbewegungen täglich und bei hoher Verschmutzung oder hoher Umgebungs-Luftfeuchtigkeit: 2x jährlich). Mittels dem Abschluss eines Wartungsvertrages erhalten Sie folgende Gewährleistungen:
Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen gemäss Sicherheitsanforderungen der geltenden SUVA-Richtlinien
Überprüfen, Nachstellen und bei Bedarf Ersetzen aller mechanischen Verschleissteile
Schmier- und Reinigungsdienst
Rechtzeitige Information von Teilen, die eventuell nächstens ersetzt werden müssen
Sie müssen nicht mehr an diese Inspektionsarbeiten denken: Wir melden uns bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung
... selbstverständlich alles vom Fachmann und natürlich mit Prüfbericht ...